Aktuelles
Maßnahmenpaket zur Überwindung der Konjunkturschwäche Die Bundesregierung hat am 05.11.2008 ein Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Die meisten Maßnahmen sind für die nächsten zwei Jahre vorgesehen.
Umsetzung folgender Maßnahmen des Maßnahmenpakets zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung im Bereich des Steuerrechts:
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Es wird zeitlich befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 Prozent zum 01. Januar 2009 eingeführt.
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Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert (durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen auf 335.000 Euro, 175.000 Euro und 200.000 Euro).
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Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 Euro (=1.200 Euro) zum 01. Januar 2009 verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird die Bundesregierung die Wirksamkeit der verbesserten Absetzbarkeit evaluieren.
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Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 05. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO²-Basis aufzulösen. Für die Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.
Zu den weiteren Maßnahmen, die der Abschwächung der Konjunktur gegensteuern sollen, gehören u. a. eine stärkere Förderung des CO²-Gebäudesanierungspgrogramms, ein Sonderprogramm für berufsbegleitende Weiterbildung, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate, die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, die Beschleunigung von Verkehrsinvestitionen, die stärkere Förderung von Innovationen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien usw.
Anmerkung: Grundsätzlich sollten Sie prüfen, ob es sinnvoll ist, Investitionen wie die Anschaffung von Maschinen und Anlagen in das Jahr 2009 zu verschieben, um in den Genuss der degressiven Abschreibung bzw. der Sonderabschreibung zu gelangen. Durch die Anhebung der Gewinngrenze für Freiberufler auf 200.000 Euro profitieren diese u. U. wieder von der Sonderabschreibung.
Aber auch bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sollten Sie überlegen, ob diese nicht besser erst im Jahr 2009 in Angriff genommen werden, wenn das Abzugsvolumen von 600 Euro (20 % von 3.000 Euro) in diesem Jahr schon verbraucht ist oder diese Grenze übersteigen würde.
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