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Bundesrat will Zinsschranke nachbessern Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) nun vorgeschlagen, die Freigrenze von bisher EUR 1 Million Zinssaldo auf EUR 3 Millionen anzuheben, wobei diese Änderung bereits rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2008 gelten soll. Es ist davon auszugehen, dass damit die Krisen verschärfende Wirkung für mittelständische Unternehmen abgemildert und die Gesetzesänderung dazu beitragen wird, dass weniger Unternehmen von den negativen Auswirkungen der Zinsschranke betroffen sind.
Trotz der zeitlichen Begrenzung dieser Erleichterung auf die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2010, ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung uneingeschränkt zu begrüßen. Gerade auch wegen der rückwirkenden Anwendung auf den Veranlagungszeitraum 2008 kann wenigstens für einige Unternehmen die Anwendung der Zinsschrankenregelung und damit eine Substanzbesteuerung vermieden werden.
Dennoch muss der Gesetzgeber nachdrücklich aufgefordert werden, die Zinsschranke insgesamt rückwirkend gänzlich abzuschaffen. Gerade die derzeitige Krise zeigt die größte und gleichzeitig systemimmanente Schwäche einer Regelung zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes deutlich auf: Ein unveränderter Zinsaufwand – z. B. aus einer langfristigen Finanzierung – kann in Boomzeiten, also bei guter Ertragslage, steuerlich abgezogen werden, in Krisenzeiten hingegen kann derselbe Zinsaufwand nicht mehr uneingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden, da das steuerliche EBITDA mit dem Gewinn einbricht. Im Ergebnis führt diese umgekehrte Abhängigkeit von den Erträgen der Unternehmen dazu, dass gerade in Krisenzeiten ein höherer Steueraufwand entsteht. Eine solche steuerliche Regelung ist extrem belastend für Unternehmen und kann im Einzelfall sogar existenzgefährdend sein.
Der Gesetzgeber sollte sich letztlich auch der Gefahr bewusst sein, dass durch derart unsystematische steuerliche Regelungen, die der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit widersprechen, Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet werden. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
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