Dr. Gerl & Partner
    30. Juli 2010
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Aktuelles

Konjunkturpaket II verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 2009 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein zweites Konjunkturprogramm für die Jahre 2009 und 2010 zugestimmt. Damit kann das mit einem Volumen von rund EUR 50 Mrd. größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Bereits Ende letzten Jahres ist ein erstes Paket mit einem Volumen von EUR 31 Mrd. verabschiedet worden, das durch 15 gezielte Einzelmaßnahmen der Wirtschafts- und Finanzkrise entgegenwirken soll. Das zweite Konjunkturpaket beinhaltet Investitionen in Höhe von EUR 17 Mrd. und ein Bürgschaftsprogramm von weiteren EUR 18 Mrd. Zusätzlich sind Entlastungen von Steuern und Abgaben für die Bürger und die Wirtschaft vorgesehen. Der Bundesrat stoppte allerdings vorerst die in einem eigenen Gesetz enthaltene Reform der Kfz-Steuer und rief den Vermittlungsausschuss an, da die Bundesländer als Kompensation mehr Mittel vom Bund fordern. Durch das zweite Konjunkturpaket verspricht sich die Bundesregierung eine Entlastung von Bürgern und der Wirtschaft bei Steuern und Abgaben in Höhe von rund EUR 2,90 Mrd. in 2009 und EUR 6,05 Mrd. ab 2010. Im Folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte des neuen Maßnahmenkataloges skizziert werden:


  • Das Paket sieht im Bereich der Einkommensteuer eine Senkung des Eingangssteuersatzes von bisher 15 % auf 14 % vor. Ab 2009 werden die übrigen Tarifeckwerte um jeweils EUR 400 angehoben, ab 2010 stehen weitere EUR 330 zur Debatte. Diese Maßnahme soll der „kalten Progression“, durch welche regelmäßig ein Großteil von Lohnerhöhungen aufgezehrt wird, entgegenwirken. Des Weiteren steigt der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2009 von EUR 7.664 auf EUR 7.834 und ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf EUR 8.004. Die von der SPD geforderte stärkere Belastung hoher Einkommen wurde durch die Union abgelehnt, weder Spitzensteuersatz noch Reichensteuer erfahren eine Anhebung. Für Kapitalgesellschaften haben diese Änderungen ebenso keine Auswirkung wie für die Kapitaleinkünfte natürlicher Personen, soweit diese der Abgeltungsteuer unterliegen, also weder die Günstigerprüfung noch das Teileinkünfteverfahren greift. Einzelgewerbetreibende und als Mitunternehmer an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen kommen hingegen in den Genuss der Steuersenkungen. Die Auswirkungen der Anhebung des Grundfreibetrages und die Glättung der Tarifkurve dürften jedoch vor allem bei Geringverdienern maßgebliche Bedeutung erlangen.
     
  • Der durch die Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 auf 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli 2009 auf 14,9 % gesenkt.
     
  • Familien, die kindergeldberechtigt sind, erhalten als finanzielle Unterstützung durch die Familienkassen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 100 pro Kind. Dieser „Kinderbonus“ soll nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet werden, jedoch wohl mit den Kinderfreibeträgen bei der Einkommensteuerveranlagung. Kinder von Hartz-IV-Empfängern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen zukünftig 70 % statt bisher 60 % des Regelsatzes erhalten. Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. Januar diesen Jahres, in der eine Verfassungswidrigkeit der bisher geltenden Regelsätze für Kinder festgestellt wurde, bleibt abzuwarten, inwieweit eine weitere Änderung der genannten Sätze für Kinder erfolgen wird.
     
  • Autofahrer erhalten eine Abwrackprämie von EUR 2.500, wenn sie noch in 2009 ihr mindestens neun Jahre altes Auto endgültig stilllegen und bis zum 31. Dezember 2009 einen Neuwagen mit Euro 4-Norm (oder besser) erwerben und auf sich zulassen. Zu beachten gilt, dass beim Kauf eines Jahreswagens dieser nicht mehr als einmal zugelassen worden sein darf. Um die Prämie zu erhalten, muss das zu verschrottende Kfz zuvor mindestens ein Jahr auf den Begünstigten zugelassen gewesen sein.
     
  • Es wird ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm mit einem Volumen von EUR 100 Mrd. aufgesetzt, bei dem die Staatsbank KfW bis zu 80 % des Risikos des kreditgewährenden Instituts übernehmen kann. Dadurch sollen Engpässe bei Finanzierungen vermieden und die Kreditvergabe durch Kreditinstitute stimuliert werden.
     
  • Durch die Einrichtung des so genannten Investitions- und Tilgungsfonds werden Investitionen durch den Bund in die Länder und die Kommunen erhöht. In den Jahren 2009 und 2010 sollen rund EUR 17 Mrd. vor allem in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Etwa zwei Drittel davon sollen in die Sanierung von Kindergärten, Schulen und Universitäten fließen. Der Rest soll vor allem in den Straßen- und Städtebau sowie in Krankenhäuser und schnellere Internetnetze investiert werden.
     
  • Weiterhin ist geplant, die Zahlung von Kurzarbeitergeld – befristet für ein Jahr – von 12 auf 18 Monate auszudehnen. Zudem werden den Arbeitgebern auf Antrag für die Jahre 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.
     
  • Der in den Vermittlungsausschuss überwiesene Gesetzesentwurf zur Reform der Kfz-Steuer sieht folgende Neuregelungen vor: Ab 1. Juli 2009 soll statt des Hubraums der Kohlendioxidausstoß als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer herangezogen werden. Es ist ein gleichmäßig steigender Tarif mit einem Steuersatz von EUR 2 je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g/km) vorgesehen. Eine Basismenge von Kohlendioxidausstoß bleibt wie folgt steuerfrei: 2010 und 2011 je 120 g/km, 2012 und 2013 dann 110 g/km und ab 2014 je 95 g/km. Für Kraftfahrzeuge mit Zulassung vor dem 5. November 2008 soll nach einer Übergangszeit ab 2013 die Kohlendioxidausstoß-Besteuerung gelten. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestandes ab 2013 wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Durch das erste Konjunkturpaket werden bereits Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 je nach Euro-Norm für höchstens zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 18. Februar diesen Jahres einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ausweiten soll. Dadurch verspricht sich die Bundesregierung eine zusätzliche Entlastung der Bürger in Höhe von EUR 9,3 Mrd. jährlich. Kernelement des Gesetzesentwurfes ist die geplante vollständige Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Leistungen dieser Versicherungen denen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Zudem können fortan privat Krankenversicherte entsprechende Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig geltend machen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt zuverlässig und aktuell informieren. Sollten Sie bereits jetzt Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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