Mandantenrundschreiben Juni 2005
Aus dem Inhalt:
- Termine Juni 2005
- Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können weiter in Papierform abgegeben werden
- Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen bei durch Abschreibungen entstandenen Überentnahmen
- Verdeckter Unterhalt ist auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis zwischen getrennt lebenden Eheleuten kein Arbeitslohn
- Aufteilung der Kosten eines Arbeitszimmers, das zur Erzielung unterschiedlicher Einkunftsarten genutzt wird
- Damnum oder Disagio kann bis 31.12.2005 voll abgezogen werden
- Instandsetzungsaufwendungen nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn durch Veräußerung veranlasst
- Übernahme von Verbindlichkeiten bei Erbauseinandersetzung führt zu Anschaffungskosten
- Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- Zumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit ist keine Voraussetzung der Steuerfreiheit einer Abfindung
- Kein Verlust des Freibetrags für Betriebsvermögen durch die Vermögensaufteilung nach Köpfen
- Erbschaftsteuer: Kein Freibetrag, wenn ein Nießbrauchsrecht durch Tod erlischt
- Dauer der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen
- Die formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist zulässig
- Sonntagsarbeit nur bei Einräumung eines Ersatzruhetags
- Anfechtbarkeit von Kaufverträgen bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet
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